Kategorie: Hyperhidrose (Schwitzen)
Hallo,
ich habe im Internet gelesen, dass seit Ende 2003 Botox zur Behandlung bei axillärer HH kassenärztlich zugelassen ist! Das würde ja bedeuten, dass bei vorliegender Indikation die Kasse die Behandlungskosten übernehmen würde, oder?! Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder weiss etwas genaueres?

MfG Judie
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Hallo Judie!

Das wäre ja wirklich super wenn die Kasse das übernehmen würde. Dann würde ich mir vielleicht auch nochmal Botox spritzen lassen. Leider kann ich dir darüber auch nicht genaueres sagen, da ich selbst davon noch nichts gehört habe.
Allerdings kann ich mir nicht so recht vorstellen dass die Kasse er bezahlt, da es sich bei den Spritzen ja um wiederkehrende Kosten handeln würde, die in etwa in einem halbjhährigen Rythmus auftreten würden...
Wenn man mal bedenkt, dass sich die meisten Kassen schon bei einer Saugkürretage quer stellen, die durchaus die Chance besitzt dass nie wieder Kosten dadurch entstehen, halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Würde mich aber sehr freuen von jemandem zu lesen, der damit schon nähere Erfahrungen gemacht hat oder mehr darüber weiß.

Liebe Grüße
morgaini
hallo judie.

das ist im prinzip richtig, sie werden aber wohl kaum einen (kassen)arzt finden, der ihnen botox auf rezept verschreibt, weil er dann nachher von den kk´s in regreß genommen wird, weil er sein arzneimittelbudget massiv überschreitet....
nur wenn die kostenübernahme durch die kk im sog. erstattungsverfahren geregelt wird, zahlt sie wirklich außerhalb irgendwelcher gedeckelter budgets - das gleiche gilt auch für die operationen.

gruß

dr. wolter
Hallo Judie,

das habe ich auch gelesen, das das Botox jetzt zugelassen ist. Hab dann als erstes Mal ne Anfrage bei meiner KK (BKK Gesundheit) gestartet und nachgefragt. Hab von denen dann folgende Antwort bekommen:

"... seit August ist die Behandlung mit Botox in bestimmten Indikationen möglich. Dies ist bei starker, fortbestehender primärer Hyperhidrosis axillaris, die störende Auswirkungen auf die Aktivität des täglichen Lebens hat und mit einer topischen Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Das bedeutet, das der Dermatologe einschätzen muss, ob bei Ihnen die Indikation vorliegt. Wenn die Indikationen vorliegen, kann der Dermatologe das Botox direkt auf Kassenrezept verordnen. Eine Kostenerstattung ist nicht möglich, wenn Sie ein Privatrezept erhalten."

Bin dann zu meinem Hautarzt und der konnte selbst nicht glauben, was die mir da geschrieben haben, und wollte erst mal mit denen telefonieren, weil er glaubt, das die zwar mir die Zusage gegeben haben aber ihm dann das Zeug nicht zahlen, weil ja eine Flasche von dem Botox 332.- Euro kostet und die ja nicht so viel Kohle haben, das die das jedem zahlen weil das ja dann ungeahnt Ausmaße annimmt.

Sein einziges Problem war die Zeit für das Spritzen, weil davon in dem Brief keine Rede war. Er hat mir klipp und klar gesagt, das wenn die das nicht zahlen, das er mir das bestimmt nicht mit "Ziffer 1" (die bedeutet wohl Beratung usw.) abrechnet, weil das eine (wortwörtlich) sau Arbeit ist und das ihm das seine Zeit nicht wert ist, wenn der dafür dann nur "Ziffer 1" abrechnet. Also auf gut Deutsch musste ich für das Spritzen selbst aufkommen. Musste jetzt 105 Euro zahlen für das das er mir das spritzt.

Auf jeden Fall hab ich die Botox Behandlung heute hinter mich gebracht. Ich fand das das ziemlich weh getan hat, aber da muss man durch, wenn dadurch das Schwitzen weniger wird, bzw. ganz aufhört.

Frag auf jeden Fall bei deiner KK und geh dann mit irgendwas schriftlichem zu deinem Hautarzt, weil der das sonst wahrscheinlich eh nicht glaubt.

Grüße

Steffi
Hi Steffi,
habe jetzt erst Deinen langen Bericht gelesen. Das hört sich ja eigentlich sehr gut an. Meinst Du, dass es nur bei der BKK so ist, oder auch bei anderen Kassen? Was hast Du denn in Deiner Anfrage an die KK geschrieben? Kannst Du mir da Tips geben, damit ich hoffentlich eine ähnlich gute Antwort bekomme?
Sag auch bitte bescheid, wann Du eine Wirkung feststellst!!

LG Judie
Hallo Judie,

ich habe nur geschrieben das ich gehört hätte das Botox jetzt Kassenleistung für die Hyperhydrose in den Achseln ist.

Ich denke schon, das wenn das Kassenleistung ist, das das dann für alle Kassen gilt, das die das übernehmen müssen. Ich denke aber, das die Kassen vielleicht erst mal auf "blöd" schalten, weil das ja Kosten sind. Hatte bei meiner Kasse auch schon letztes Jahr im September mal angefragt und da hieß es noch wird nicht gezahlt, weil nicht Kassenleistung ... aber zu der Zeit war es schon Kassenleistung.

Schreib doch einfach noch in deinen Brief, das du bereits sämtliche Mittel wie Deo, Yerka, ALCL, Syneo5 usw. ausprobiert hast, ohne Erfolg und du durch das Schwitzen ziemlich leidest.

Wenn das bei deiner Kasse nichts hilft ich schick dir gern den Brief, den ich von denen bekommen habe zu, vielleicht kannst du mit dem Brief bei denen Druck machen.

Ich weiß nicht ob das was damit zu tun hatte, ich wollte eigentlich meine Mitgliedschaft kündigen, hatte denen das geschrieben und einige Tage drauf hab ich eben wegen dem Botox angefragt und dann hab ich die Antwort bekommen, das die das zahlen. Vielleicht hat das ja was miteinander zu tun gehabt. Meine Kündigung hab ich dann letztendlich zurück genommen, wenn die mir das schon mal zahlen.

Wirkung des Botox ist bisher minimal ... ist aber auch erst der 1 Tag nach der Behandlung ... bin noch ganz zuversichtlich.

LG

Steffi
Hallo Steffi,
wie ist denn die Wirkung vom Botox inzwischen? Merkst Du schon, dass das Schwitzen weniger wird? Hab jetzt mal nen Brief an meine KK aufgesetzt - bin mal gespannt!
LG Judie
Hallo Judie,

die Wirkung ist wirklich ziemlich gut.

Hab gestern das erste Mal seit ich glaub 3 Jahren wieder was buntes (lila) angehabt und keine Schweissflecken gehabt, das ist wirklich ein Traum. Ganz leicht feucht ist es zwar schon, aber nicht so das man was sieht. Hoffe das das noch lange anhält.

Sag Bescheid wenn dir deine Krankenkasse geantwortet hat.

LG Steffi
Hallo,
ich hatte ja nach Steffis Tip auch an meine KK nen Brief geschrieben und angefragt, ob sie Botox bezahlen würden! Jetzt habe ich endlich Antwort bekommen: Der Wortlaut war fast genauso wie in Steffis Brief, also sie würden das Präparat, aber nicht die Arztkosten bezahlen. Klingt ja eigentlich ganz gut. Nun war ich heute beim Hautarzt und der meinte, das würde zwar prinzipiell stimmen, nur bekommt er dann Ärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung, weil er sein Budget maßlos überschreitet. Er sei aber zur Zeit in Verhandlungen mit denen... Bin mal gespannt, was dabei herauskommt. Hat jemand von Euch zu diesem Thema in letzter Zeit vielleicht positive Erfahrungen gemacht?

LG Judie
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