Hallo,
bei meinem letzten Besuch meiner Hautärztin, erzählte diese mir das seit letzten Herbst die Behandlung mit Botox von den Krankenkassen übernommen wird. Ich war natürlich total begeistert und wollte gleich mehr darüber erfahren. Bei den Risiken sagte sie mir allerdings das ein minimal Risiko besteht sich bei einer Botox Behandlung mit HIV anzustecken, da in dem Botox-Serum menschliches Eiweiß enthalten ist. Hat jemand schon einmal etwas davon gehört???
Unter diesen Umständen würde ich mir das natürlich niemals spritzen lassen, allerdings habe ich trotz intensiver Recherchen im Internet überhaupt nichts dergleichen finden können.
Gruß Nicole
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Hallo Nicole!
Also davon habe ich auch noch nie etwas gehört. Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass das der Fall ist. Ich selber hab zwar noch nie Botox spritzen lassen, aber ich habe mich mit einem Arzt, der diese Behandlung häufig durchführt, lange über Botox unterhalten. Eine mögliche Ansteckung mit HIV hat er dabei nie erwähnt.
Gruss, Julia
botulinumtoxin ist ein bakteriengift welches tatsächlich mit menschlichem eiweiß in sehr geringer dosis vermischt ist. damit besteht zumindest eine theoretische hiv-gefahr der substanz. trotz anwendung seit über 20 jahren in der neurologie und seit deutlich über 5 jahren in der ästhetik, in den letzten jahren sehr ausgeprägt, gibt es aber keinen beschriebenen fall einer infektion mit hiv und der hersteller weist auf dem beipackzettel zwar auf die theoretische gefahr hin, schreibt aber auch gleichzeitig, daß nicht nur die spender und spenden speziell ausgewählt werden, sondern die produktionvefahren "entfernungs- und/oder inaktivierungsvorgänge" beinhalten.
das potentielle risiko ist damit so verschwindend gering, daß es eigentlich nicht erwähnenswert ist.
Wissen Sie denn auch, ob Krankenkassen nun tatsächlich die Botoxbehandlung übernehmen? Ich finde dazu keinerlei definitive Beschlüsse.
Haben Sie lieben Dank für kurzes Feedback!
ich hatte eigentlich schon geantwortet?! hmmm, also nochmal.
es wird kaum einen kassenarzt geben, der botox auf rezept verschreibt, da er dann später in regreß für die völlig überhöhten medikamentenkosten seiner praxis genommen wird. d.h., die kk bezahlt zwar für sie, holt sich dann aber einen großen teil des geldes vom arzt wieder...wirklich bezahlen tut die kk nur im sog. erstattungverfahren, also wie bei privatpatienten. dazu bräuchten sie von der kk eine kostenübernahmezusage (auf einen kostenvoranschlag vom arzt nach goä unter einbeziehung der kosten für das botox).